§ 1 USV
Diese Verordnung bezeichnet die in den Anlagen dargestellten Uniformen und Uniformteile der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes des Bundesministeriums für Inneres und der Landespolizeidirektionen, deren unbefugtes Tragen an einem öffentlichen Ort verboten ist.
§ 2 USV
Anlage A enthält die Oberbekleidungssorten der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes des Bundesministeriums für Inneres und der Landespolizeidirektionen.
§ 3 USV
Anlage B enthält die Distinktionen der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes des Bundesministeriums für Inneres und der Landespolizeidirektionen.
§ 4 USV
Anlage C enthält das Ärmelabzeichen „POLIZEI“ und die Kappenembleme der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes des Bundesministeriums für Inneres und der Landespolizeidirektionen.
§ 5 USV
Anlage D enthält den Schriftzug „POLIZEI“.
§ 7 USV
- (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. August 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Bundesministerin für Inneres zum Schutz der Uniformen und Uniformteile der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Uniformschutzverordnung – USV), BGBl. II Nr. 529/2004, außer Kraft.Diese Verordnung tritt mit 1. August 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Bundesministerin für Inneres zum Schutz der Uniformen und Uniformteile der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Uniformschutzverordnung – USV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 529 aus 2004,, außer Kraft.
- (2)Absatz 2,§ 6 und Anlage E treten mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.Paragraph 6 und Anlage E treten mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.
- (3)Absatz 3,Die Anlagen A und B in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 254/2019 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.Die Anlagen A und B in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 254 aus 2019, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Anlage
Anl. 1 USV
Oberbekleidungssorten der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes des Bundesministeriums für Inneres und der Landespolizeidirektionen
(Anm.: Anlage A als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anlage A als PDF dokumentiert)
Anl. 2 USV
Distinktionen der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes des Bundesministeriums für Inneres und der Landespolizeidirektionen
(Anm.: Anlage B als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anlage B als PDF dokumentiert)
Anl. 4 USV
Schriftzug „POLIZEI“
(Anm.: Anlage D ist als PDF dokumentiert).Anmerkung, Anlage D ist als PDF dokumentiert).