Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft und ist für die Vergütung der Mitglieder der Universitätsräte ab der Funktionsperiode anzuwenden, die mit 1. März 2018 beginnt.
In Kraft seit 01.01.2018 bis 31.12.9999
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