1.Ziffer eins Gruppe 1:
Einfaches Mitglied | EUR 1.000,-- |
Stellvertretende Vorsitzende oder stellvertretender Vorsitzender | EUR 1.200,-- |
Vorsitzende oder Vorsitzender | EUR 1.500,-- |
2.Ziffer 2 Gruppe 2:
Einfaches Mitglied | EUR 800,-- |
Stellvertretende Vorsitzende oder stellvertretender Vorsitzender | EUR 960,-- |
Vorsitzende oder Vorsitzender | EUR 1.200,-- |
3.Ziffer 3 Gruppe 3:
Einfaches Mitglied | EUR 600,-- |
Stellvertretende Vorsitzende oder stellvertretender Vorsitzender | EUR 720,-- |
Vorsitzende oder Vorsitzender | EUR 900,-- |
Die Festlegung der Höhe der Vergütung durch den Universitätsrat hat jedenfalls den tatsächlichen Zeit- und Arbeitsaufwand angemessen zu berücksichtigen, wofür die bisherige Vergütungspraxis des jeweiligen Universitätsrates, soweit sie durch diese Verordnung gedeckt ist, maßgeblich ist.
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