§ 5 UmgrMV Inkrafttreten

UmgrMV - Umgründungsmeldeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Diese Verordnung ist erstmalig auf Umgründungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2025 beschlossen oder vertraglich unterfertigt werden.

In Kraft seit 13.09.2024 bis 31.12.9999
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