Diese Verordnung regelt die Form (§ 2) sowie die Struktur und den Inhalt (§ 3) einer Meldung von Einbringungen, Zusammenschlüssen und Realteilungen im Sinne des Umgründungssteuergesetzes, BGBl. Nr. 699/1991, nach Maßgabe von § 13 Abs. 1 UmgrStG an das Finanzamt sowie das Verhältnis zur Anzeige einer Umgründung (§ 4). Diese Verordnung regelt die Form (Paragraph 2,) sowie die Struktur und den Inhalt (Paragraph 3,) einer Meldung von Einbringungen, Zusammenschlüssen und Realteilungen im Sinne des Umgründungssteuergesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 699 aus 1991,, nach Maßgabe von Paragraph 13, Absatz eins, UmgrStG an das Finanzamt sowie das Verhältnis zur Anzeige einer Umgründung (Paragraph 4,).
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