§ 28 UMG Bericht an den Nationalrat

UMG - Umweltmanagementgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat dem Nationalrat alle fünf Jahre über die Anwendung der EMAS-Verordnung und die Vollziehung dieses Bundesgesetzes zu berichten.

In Kraft seit 19.06.2013 bis 31.12.9999
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