§ 11 TWV

TWV - Trinkwasserverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Durch diese Verordnung werden die Richtlinie (EU) 2020/2184, ABl. Nr. L 435 vom 23.12. 2020 S. 1, und die Richtlinie 2013/51/Euratom, ABl. Nr. L 296 vom 7.11.2013 S. 12, in österreichisches Recht umgesetzt. Durch diese Verordnung werden die Richtlinie (EU) 2020/2184, Amtsblatt Nummer L 435 vom 23.12. 2020 Seite 1, und die Richtlinie 2013/51/Euratom, Amtsblatt Nummer L 296 vom 7.11.2013 Seite 12, in österreichisches Recht umgesetzt.

In Kraft seit 16.02.2024 bis 31.12.9999
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