§ 9 TT-AusbVO Schlussbestimmungen

TT-AusbVO - Tiertransport-Ausbildungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Tiertransport-Ausbildungsverordnung, BGBl. Nr. 427/1995, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 83/2007, außer Kraft.Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Tiertransport-Ausbildungsverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 427 aus 1995,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 83 aus 2007,, außer Kraft.
In Kraft seit 15.03.2008 bis 31.12.9999
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