Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.08.2026
Diese Verordnung regelt die näheren Vorschriften über die Kontrolle der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Kontrollorgane.
In Kraft seit 01.01.2005 bis 31.12.9999
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