Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt zugleich mit dem In-Kraft-Treten des Tierschutzgesetzes in Kraft, jedoch nicht vor dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt.
(2)Absatz 2,Für bestehende Zirkusse, Varietés und ähnliche Einrichtungen, die nicht dieser Verordnung entsprechen, gilt eine Übergangsfrist bis 1. Jänner 2006.
In Kraft seit 01.01.2005 bis 31.12.9999
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