Die Geschäftsführung des Kuratoriums ist in einer Geschäftsordnung zu regeln. Diese hat jedenfalls nähere Bestimmungen zu enthalten über
a) | die Einberufung zu den Sitzungen und die Tagesordnung, | |||||||||
b) | den Verlauf der Sitzungen (Beratung und Abstimmung), | |||||||||
c) | die Protokollführung, | |||||||||
d) | die Herbeiführung von Umlaufbeschlüssen. |
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