§ 107 TROG 2016 (weggefallen)

Raumordnungsgesetz 2016 - TROG 2016, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2022 bis 31.12.9999
Die Geschäftsführung des Kuratoriums ist in einer Geschäftsordnung zu regeln§ 107 TROG 2016 seit 30.04.2022 weggefallen. Diese hat jedenfalls nähere Bestimmungen zu enthalten über

a)

die Einberufung zu den Sitzungen und die Tagesordnung,

b)

den Verlauf der Sitzungen (Beratung und Abstimmung),

c)

die Protokollführung,

d)

die Herbeiführung von Umlaufbeschlüssen.

Stand vor dem 30.04.2022

In Kraft vom 01.01.2020 bis 30.04.2022
Die Geschäftsführung des Kuratoriums ist in einer Geschäftsordnung zu regeln§ 107 TROG 2016 seit 30.04.2022 weggefallen. Diese hat jedenfalls nähere Bestimmungen zu enthalten über

a)

die Einberufung zu den Sitzungen und die Tagesordnung,

b)

den Verlauf der Sitzungen (Beratung und Abstimmung),

c)

die Protokollführung,

d)

die Herbeiführung von Umlaufbeschlüssen.

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