Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2023 in Kraft.
(2)Absatz 2,Mit Ablauf des 30. Juni 2023 tritt die Truppenmunitionslagerungsverordnung (TrpMV), BGBl. II Nr. 151/2002, außer Kraft.Mit Ablauf des 30. Juni 2023 tritt die Truppenmunitionslagerungsverordnung (TrpMV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 151 aus 2002,, außer Kraft.
In Kraft seit 01.07.2023 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 8 TrMLV 2023
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 8 TrMLV 2023 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 8 TrMLV 2023