§ 73 TJG 2004

TJG 2004 - Jagdgesetz 2004 - TJG 2004, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:

1.

Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen, ABl. 1992 Nr. L 206, S. 7, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG, ABl. 2006 Nr. L 363, S. 368;

2.

Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten, ABl. 2010 Nr. L 20, S. 7.

In Kraft seit 01.10.2015 bis 31.12.9999
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