§ 45 TGHKG 2013 Inkrafttreten; Notifikation

TGHKG 2013 - Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2013 – TGHKG 2013, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Abweichend hiervon tritt der Abs. 3 mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten

a)

das Tiroler Gasgesetz 2000, LGBl. Nr. 78, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 96/2012, und

b)

das Tiroler Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2009, LGBl. Nr. 34/2000, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 96/2012,

außer Kraft.

(3) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes dürfen bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit dem im Abs. 1 erster Satz genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

(4) Dieses Gesetz wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. 1998 Nr. L 204, S. 37, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012, ABl. 2012 Nr. L 316, S. 12, notifiziert (Notifikationsnummer 2013/0255/A).

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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