§ 14 TÄKamG 1. Abschnitt

TÄKamG - Tierärztekammergesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Organe der Tierärztekammer

Organe der Tierärztekammer sind:

  1. 1.Ziffer einsdie Delegiertenversammlung;
  2. 2.Ziffer 2der Vorstand;
  3. 3.Ziffer 3die Präsidentin/der Präsident;
  4. 4.Ziffer 4der Kontrollausschuss;
  5. 5.Ziffer 5die Landesstellenpräsidentinnen/die Landesstellenpräsidenten;
  6. 6.Ziffer 6die Abteilungsausschüsse;
  7. 7.Ziffer 7das Kuratorium.
In Kraft seit 15.08.2012 bis 31.12.9999
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