Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.01.2021
Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes beim Stadtsenat der Stadt Innsbruck nach § 50 Abs. 1 der Tiroler Landesabgabenordnung in der im § 15 Abs. 2 lit. a zitierten Fassung anhängigen Verfahren sind von diesem fortzuführen.
In Kraft seit 07.04.2020 bis 31.12.9999
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