§ 16 TAbgG Inkrafttreten

Abgabengesetz – TAbgG, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.04.2023 bis 31.12.9999
Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes beim Stadtsenat der Stadt Innsbruck nach § 50 Abs. 1 der Tiroler Landesabgabenordnung in der im § 15 Abs. 2 lit. a zitierten Fassung anhängigen Verfahren sind von diesem fortzuführen.Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes beim Stadtsenat der Stadt Innsbruck nach Paragraph 50, Absatz eins, der Tiroler Landesabgabenordnung in der im Paragraph 15, Absatz 2, Litera a, zitierten Fassung anhängigen Verfahren sind von diesem fortzuführen.

  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Gleichzeitig treten außer Kraft:
    1. a)Litera adie Tiroler Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 34/ 1984, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 89/1993, 13/1994, 1/2000, 44/2000, 32/2001, 112/2001, 2/2004 und 19/2007 sowie der Kundmachung LGBl. Nr. 59/2009,die Tiroler Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 34/ 1984, in der Fassung der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 89 aus 1993,, 13/1994, 1/2000, 44/2000, 32/2001, 112/2001, 2/2004 und 19/2007 sowie der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2009,,
    2. b)Litera bdie Tiroler Telekopieverordnung, LGBl. Nr. 65/ 1994, und
    3. c)Litera cdie Zinssatzverordnung, Bote für Tirol Nr. 1234/ 2002.

Stand vor dem 21.04.2023

In Kraft vom 07.04.2020 bis 21.04.2023
Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes beim Stadtsenat der Stadt Innsbruck nach § 50 Abs. 1 der Tiroler Landesabgabenordnung in der im § 15 Abs. 2 lit. a zitierten Fassung anhängigen Verfahren sind von diesem fortzuführen.Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes beim Stadtsenat der Stadt Innsbruck nach Paragraph 50, Absatz eins, der Tiroler Landesabgabenordnung in der im Paragraph 15, Absatz 2, Litera a, zitierten Fassung anhängigen Verfahren sind von diesem fortzuführen.

  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Gleichzeitig treten außer Kraft:
    1. a)Litera adie Tiroler Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 34/ 1984, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 89/1993, 13/1994, 1/2000, 44/2000, 32/2001, 112/2001, 2/2004 und 19/2007 sowie der Kundmachung LGBl. Nr. 59/2009,die Tiroler Landesabgabenordnung, LGBl. Nr. 34/ 1984, in der Fassung der Gesetze Landesgesetzblatt Nr. 89 aus 1993,, 13/1994, 1/2000, 44/2000, 32/2001, 112/2001, 2/2004 und 19/2007 sowie der Kundmachung Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2009,,
    2. b)Litera bdie Tiroler Telekopieverordnung, LGBl. Nr. 65/ 1994, und
    3. c)Litera cdie Zinssatzverordnung, Bote für Tirol Nr. 1234/ 2002.

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