§ 71 T-WO

T-WO - Waldordnung 2005, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

(1) Soweit in diesem Gesetz auf landesgesetzliche Vorschriften verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

(2) Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, beziehen sich Verweisungen auf Bundesgesetze auf die im Folgenden jeweils angeführte Fassung:

1.

E-Government-Gesetz – E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 121/2017;

2.

Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 56/2016;

3.

Wehrgesetz 2001 – WG 2001, BGBl. I Nr. 146/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 65/2015.

In Kraft seit 18.04.2020 bis 31.12.9999
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