§ 7 T-PSGV

T-PSGV - Tiroler Pflanzenschutzgerätekontrollverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

Bescheinigungen (Kontrollbericht und Kontrollplakette) über die Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten eines anderen Bundeslandes, nach bundesrechtlichen Vorschriften sowie eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft gemäß Art. 8 der Richtlinie 2009/128/EG sind jenen nach dieser Verordnung ausgestellten gleichwertig. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung anzuschließen.

In Kraft seit 17.06.2016 bis 31.12.9999
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