§ 13 T-LP

T-LP - Landes-Polizeigesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Strafbestimmung

 

Wer den öffentlichen Anstand verletzt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 360,- Euro zu bestrafen.

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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1 Diskussion zu § 13 T-LP


hallo von yasin isik zum § 13 T-LP

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Hallo! Ich habe ca. nach 9 monate eine geldstrafe bekommen muss ich es zahlen ?? Danke ! mehr lesen...

§ 13 T-LP | 0 Antworten | 1116 Aufrufe | 22.08.12

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