§ 13 T-LP Strafbestimmung

Landes-Polizeigesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.04.2025 bis 31.12.9999

Strafbestimmung

Wer den öffentlichen Anstand verletzt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 360750,- Euro zu bestrafen.

Stand vor dem 03.04.2025

In Kraft vom 01.01.2002 bis 03.04.2025

Strafbestimmung

Wer den öffentlichen Anstand verletzt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 360750,- Euro zu bestrafen.

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