§ 13 T-LP

Landes-Polizeigesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.9999

Strafbestimmung

Wer den öffentlichen Anstand verletzt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 5000360,-- Schilling Euro zu bestrafen.

Stand vor dem 31.12.2001

In Kraft vom 01.03.1993 bis 31.12.2001

Strafbestimmung

Wer den öffentlichen Anstand verletzt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 5000360,-- Schilling Euro zu bestrafen.

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