§ 11 T-GL

T-GL - Geschäftsordnung der Tiroler Landesregierung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

§ 11

 

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Geschäftsordnung der Tiroler Landesregierung, LGBl. Nr. 42/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 73/1997, außer Kraft.

In Kraft seit 02.04.1999 bis 31.12.9999
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