Anl. 1 T-DDJ 2004 Geschäftsordnung des Bezirksjagdbeirates

T-DDJ 2004 - Dritte Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 2004

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024
In Kraft seit 03.12.2015 bis 31.12.9999
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§ 8 T-DDJ 2004
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