Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Dritte Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz 1983, LGBl. Nr. 21/2003, außer Kraft.
In Kraft seit 03.12.2015 bis 31.12.9999
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