Der dem Hegemeister für folgende Tätigkeiten nach dem Tiroler Jagdgesetz 2004 gebührende Aufwandersatz wird in nachstehender Höhe festgesetzt:
a) | für die Teilnahme an einer Jagdjahrvorbesprechung nach § 37 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 4 je Eigenjagd- bzw. Genossenschaftsjagdgebiet seines Hegebezirkes | 4,00 Euro mindestens jedoch 56,00 Euro |
b) | für die Koordinierung, Überprüfung der Durchführung und Schlüssigkeit der Wildbestandserhebung nach § 37a Abs. 3 je Zählung pro Jagdgebiet bzw. Teil eines Jagd-gebietes, der Gegenstand eines Jagdpachtvertrages ist | 15,00 Euro |
c) | für die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung nach § 37b Abs. 2 je angefangene Stunde | 16,00 Euro |
d) | für die Information der beteiligten Jagdausübungs-berechtigten und der Bezirksverwaltungsbehörde nach § 37b Abs. 6 lit. b je betroffenem Eigenjagd- bzw. Genossenschaftsjagdgebiet seines Hegebezirkes | 10,00 Euro |
e) | für die Kontrolle der übermittelten Vorlagelisten nach § 38 Abs. 3 und 4 je Vorlageliste | 5,00 Euro |
f) | für die Koordinierung, Überprüfung der Durchführung und Schlüssigkeit der Wildbestandserhebung nach § 38a Abs. 2 je Zählung pro Jagdgebiet bzw. Teil eines Jagd-gebietes, der Gegenstand eines Jagdpachtvertrages ist | 15,00 Euro |
g) | für die Abgabe einer Stellungnahme nach § 46 Abs. 6 je Anhörung | 5,00 Euro |
h) | für die Durchführung von Kontrollen (einschließlich Berichterstattung) nach § 46 Abs. 6 je Kontrollauftrag | 60,00 Euro |
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