§ 16 SVSG

SVSG - Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.08.2026
Arten der Verwaltungskörper

Die Verwaltungskörper des Versicherungsträgers sind

  1. 1.Ziffer einsder Verwaltungsrat,
  2. 2.Ziffer 2die Hauptversammlung und
  3. 3.Ziffer 3die Landesstellenausschüsse.
In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
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