Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.08.2026
Arten der Verwaltungskörper
Die Verwaltungskörper des Versicherungsträgers sind
1.Ziffer einsder Verwaltungsrat,
2.Ziffer 2die Hauptversammlung und
3.Ziffer 3die Landesstellenausschüsse.
In Kraft seit 01.01.2020 bis 31.12.9999
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