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§ 52 StVG (Strafvollzugsgesetz), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 52 StVG (weggefallen)
StVG - Strafvollzugsgesetz
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.07.2026
§ 52 StVG
seit 30.06.2026 weggefallen.
In Kraft seit 01.07.2026 bis 31.12.9999
0
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Entscheidungen zu § 52 StVG
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Entscheidungen des VwGH
(02/1948)
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Entscheidungen des VwGH
(02/1948)
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Inhaltsverzeichnis StVG
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Paragrafennavigation
§ 42 StVG Hygiene
§ 43 StVG Aufenthalt im Freien
§ 44 StVG Arbeitspflicht
§ 45 StVG Arbeitsbeschaffung
§ 46 StVG Bedachtnahme auf die Volkswirtschaft
§ 47 StVG Arbeitszuweisung
§ 48 StVG Berufsausbildung
§ 49 StVG Arbeitseinrichtungen
§ 50 StVG Arbeitszeit und Arbeitsleistung
§ 51 StVG Arbeitsertrag und Arbeitsvergütung
§ 52 StVG (weggefallen)
§ 53 StVG Außerordentliche Arbeitsvergütung
§ 54 StVG Hausgeld und Rücklage
§ 54a StVG
§ 55 StVG Geldbelohnung
§ 56 StVG Erzieherische Betreuung
§ 57 StVG Unterricht und Fortbildung
§ 58 StVG Beschäftigung der Strafgefangenen in der Freizeit
§ 59 StVG Gefangenenbücherei
§ 60 StVG Eigene Bücher und Zeitschriften
§ 61 StVG Arbeit in der Freizeit
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 51 StVG
§ 53 StVG
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