Entscheidungen zu § 52 Abs. 1 StVG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1990/3/7 88/01/0057

Der Beschwerdeführer verbüßt in der Justizanstalt Mittersteig eine gegen ihn verhängte lebenslange Freiheitsstrafe. Mit Eingabe vom 31. Oktober 1986 beantragte er beim Anstaltsleiter, die von ihm als Hausarbeiter verrichteten und bisher gemäß § 52 Abs. 1 lit. b Strafvollzugsgestz (StVG) entlohnten Arbeiten (schwere Hilfsarbeiten) auch weiterhin entsprechend dieser Gesetzesstelle zu entlohnen. Der Beschwerdeführer könne eine dem Vernehmen nach geplante Einstufung seiner Arbeitsleistung... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.03.1990

RS Vwgh 1990/3/7 88/01/0057

Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §52 Abs1 lita;StVG §52 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die für die jeweiligen Arbeiten typischerweise aufzuwendenden Körperkräfte stellen ein geeignetes Kriterium für die Unterscheidung leichter Hilfsarbeiten von schweren Hilfsarbeiten dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1988010057.X02 Im RIS seit 11.07.2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.03.1990

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