§ 14 StUHG Verweise

StUHG - Steiermärkisches Umwelthaftungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.10.2024

Verweise auf Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft in § 4 Z 3 sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:

1.

Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie – VS-Richtlinie), ABl. L 103 vom 25.4.1979, S. 1, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2008/102/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. L 323 vom 3.12.2008, S. 31;

2.

Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – FFH-Richtlinie), ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG, ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 368.

In Kraft seit 11.02.2010 bis 31.12.9999
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