§ 447 StPO Verfahren vor dem Bezirksgericht

StPO - Strafprozeßordnung 1975

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Für das Hauptverfahren vor dem Bezirksgericht gelten die Bestimmungen für das Verfahren vor dem Landesgericht als Schöffengericht, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt wird.

In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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