Entscheidungen zu § 447 Abs. 2 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1960/5/3 9Os161/60 (9Os162/60)

Norm: StPO §447 Abs2
Rechtssatz: Ob die mündliche Bekanntgabe eines Hauptverhandlungstermins an einen gemäß dem § 447 Abs 2 StPO im bezirksgerichtlichen Verfahren vertretungsbefugten Rechtsanwaltsanwärter in einer Verhandlung erfolgt, in der er in Vertretung seines Chefs für dessen Klienten eingeschritten ist und die erstreckt wurde, oder außerhalb einer Verhandlung, macht rechtlich keinen Unterschied. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.05.1960

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