§ 1 StNFWAG

StNFWAG - Steiermärkisches Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz - StNFWAG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

In der Steiermark werden eine Nächtigungsabgabe und eine Ferienwohnungsabgabe eingehoben. Die Nächtigungsabgabe ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe im Sinn des § 6 Z. 4 lit. a des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, die Ferienwohnungsabgabe eine ausschließliche Gemeindeabgabe im Sinn des § 6 Z. 5 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 39/1998, LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 55/2018

In Kraft seit 01.07.2018 bis 31.12.9999
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