§ 7 Stmk. ZG Betriebsübergang auf das Land

Stmk. ZG - Steiermärkisches Zuweisungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.10.2024

Geht ein Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil im Sinne der Richtlinie 77/187/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen, Abl. Nr. L 61 vom 5. März 1977, S. 26 in der Fassung der Richtlinie 98/50/EG Abl. Nr. L 201 vom 17. Juli 1988, S. 88 auf das Land über, so tritt dieses als Dienstgeber mit allen Rechten und Pflichten in die im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.

In Kraft seit 01.08.2002 bis 31.12.9999
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