§ 10 Stmk. ZG Inkrafttreten von Novellen

Stmk. ZG - Steiermärkisches Zuweisungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.10.2024

Die Änderungen des § 5 Abs. 2 Z 3 lit. a und b und Z 5 sowie Abs. 3 Z 3 lit. a und b und der Überschrift des § 8 durch die Novelle LGBl. Nr. 87/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013

In Kraft seit 01.10.2013 bis 31.12.9999
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