Über die Zuweisung ist zwischen dem Dienstgeber und dem Rechtsträger eine vertragliche Vereinbarung zu treffen. Diese Vereinbarung hat insbesondere zu enthalten:
1.  | Zweck der Zuweisung,  | |||||||||
2.  | Dauer der Zuweisung,  | |||||||||
3.  | ob und in welchem Ausmaß der Rechtsträger dem Dienstgeber die während der Zuweisung entstandenen Kosten aus den Aktivbezügen zu refundieren und einen Beitrag zur Deckung der Pensionskosten zu leisten hat.  | |||||||||
    
    
    
    
    
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