§ 12 Stmk. TSG 2014 Fortbildungslehrgänge

Stmk. TSG 2014 - Steiermärkisches Tanzschulgesetz 2014

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

(1) Tanzlehrerinnen/Tanzlehrer haben alle zwei Jahre einen Fortbildungslehrgang zu besuchen. Die Fortbildungslehrgänge sind vom Verband der Tanzlehrer Steiermarks durchzuführen. Ist der Besuch des Fortbildungslehrganges ohne Verschulden der Tanzlehrerin/des Tanzlehrers durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis nicht möglich, so ist der nächste Fortbildungslehrgang zu besuchen.

(2) Fortbildungslehrgänge, die in einem EU-Mitgliedstaat, einem Vertragsstaat des EWR oder der Schweiz besucht wurden, gelten als Fortbildungslehrgänge nach diesem Gesetz und sind dem Verband zu melden.

(3) Nähere Bestimmungen über den Besuch von Fortbildungslehrgängen, insbesondere darüber, welche Veranstaltungen als geeignete Fortbildungslehrgänge im Sinne des Abs. 1 gelten und wie der erfolgreiche Besuch eines solchen Lehrganges nachzuweisen ist, hat die Landesregierung durch Verordnung zu erlassen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 136/2016

In Kraft seit 26.11.2016 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 12 Stmk. TSG 2014


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 12 Stmk. TSG 2014 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 12 Stmk. TSG 2014


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 12 Stmk. TSG 2014


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 12 Stmk. TSG 2014 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 11 Stmk. TSG 2014
§ 13 Stmk. TSG 2014