§ 290 Stmk. L-DBR

Stmk. L-DBR - Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

(1) Für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Wirksamwerden der Überstellung gebührt dem/der Bediensteten ein Fixbezug in der Höhe des Monatsbezuges gemäß §§ 255 oder 280 im Zeitpunkt der Überstellung zuzüglich eines Lohnausgleiches.

(2) Die Höhe des ruhegenussfähigen Lohnausgleiches pro Jahr ergibt sich aus einem Drittel der Höhe der Differenz zwischen

1.

dem bisherigen Monatsbezug (Gehalt/Entgelt und Zulagen) und

2.

dem Gehalt jener Gehaltsklasse des Besoldungsschemas ST, auf das der/die Bedienstete auf Grund der Wertigkeit seiner/ihrer Stelle entsprechend der Einreihungsverordnung Anspruch hätte.

(3) Erfolgt während des Zeitraumes gemäß Abs. 1 eine Überstellung in eine höhere Gehaltsklasse, hat ab diesem Zeitpunkt die Erhöhung des Monatsbezuges gemäß Abs. 2 Z 2 in dem Ausmaß zu erfolgen, wie wenn der/die Bedienstete bereits zum Zeitpunkt der Überstellung gemäß Abs. 1 in die höhere Gehaltsklasse überstellt worden wäre.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/2011, LGBl. Nr. 62/2021

In Kraft seit 01.07.2021 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis Stmk. L-DBR Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 280 Stmk. L-DBR Sinngemäße Anwendung von besoldungsrechtlichen Bestimmungen der Beamten/Beamtinnen§ 281 Stmk. L-DBR Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas I und II§ 282 Stmk. L-DBR§ 283 Stmk. L-DBR Monatsentgelt des Entlohnungsschemas I und II§ 284 Stmk. L-DBR (weggefallen)§ 285 Stmk. L-DBR Verwendungsentschädigung§ 286 Stmk. L-DBR Pflegedienstzulage§ 287 Stmk. L-DBR Dienstzulage für Lehrmeister/Lehrmeisterinnen und Sondererzieher/Sondererzieherinnen§ 288 Stmk. L-DBR Nebengebühr - Gefahren-, Erschwernisvergütung für Vertragsbedienstete der Krankenanstaltengesellschaft§ 289 Stmk. L-DBR Option§ 290 Stmk. L-DBR§ 291 Stmk. L-DBR Ergänzungszulage§ 292 Stmk. L-DBR Übergangsbestimmung zu § 54 Dienstpragmatik 1914 in der bis zum 28. Februar 2002 als Landesgesetz geltenden Fassung§ 293 Stmk. L-DBR Übergangsbestimmungen zu § 155 – Vorrückungsstichtag§ 294 Stmk. L-DBR Übergangsbestimmungen zu §§ 256 und 280§ 294a Stmk. L-DBR Übergangsbestimmung zu § 256a – Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages§ 295 Stmk. L-DBR Übergangsbestimmung zu §§ 142 bis 144 und 260 – Versetzung in den Ruhestand und Jubiläumszuwendung mit Vollendung des 60. Lebensjahres§ 295a Stmk. L-DBR Übergangsbestimmung zu §§ 142, 143 und 260 – Anhebung des Pensionsantrittsalters§ 295b Stmk. L-DBR§ 296 Stmk. L-DBR Gefahren-, Erschwerniszulage/Ergänzungszulage§ 297 Stmk. L-DBR Verwendungsentschädigung für ärztliche Direktoren/Direktorinnen einer Krankenanstalt
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 289 Stmk. L-DBR
§ 291 Stmk. L-DBR