Wird ein Vertragsbediensteter/eine Vertragsbedienstete des Entlohnungsschema S/III mit der Funktion der Stellvertretung eines Betriebsdirektors/einer Betriebsdirektorin
1. | einer Standardkrankenanstalt zwei- und mehrgliedrig im Verbund, | |||||||||
2. | einer Schwerpunktkrankenanstalt im Verbund oder | |||||||||
3. | des LKH Graz II |
betraut, ist er/sie in das Entlohnungsschema S Dir/Entlohnungsgruppe sDir/1 zu überstellen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 49/2019
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