§ 7a Stmk. BSchG 1989 Personenbezeichnungen

Stmk. BSchG 1989 - Steiermärkisches Baumschutzgesetz 1989

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.05.2024

Alle Personenbezeichnungen, die in diesem Gesetz sprachlich in der männlichen Form gehalten sind, gelten sinngemäß auch in der weiblichen Form.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 42/1995

In Kraft seit 01.07.1995 bis 31.12.9999
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