§ 7a Stmk. BSchG 1989 Personenbezogene Bezeichnungen

Steiermärkisches Baumschutzgesetz 1989

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2025 bis 31.12.9999

Alle Personenbezeichnungen, dieDie in diesem Gesetz sprachlich in der männlichen Form gehalten sindverwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten, gelten sinngemäß auch in der weiblichen Formsoweit darin nicht anderes angeordnet ist, für alle Geschlechter gleichermaßen. Ungeachtet dessen haben die Organe des Landes personenbezogene Bezeichnungen unter Bedachtnahme auf die betroffenen Personen geschlechtergerecht bzw. geschlechtsneutral zu verwenden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 42/1995LGBl. Nr. 68/2025Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 68 aus 2025,

Stand vor dem 31.08.2025

In Kraft vom 01.07.1995 bis 31.08.2025

Alle Personenbezeichnungen, dieDie in diesem Gesetz sprachlich in der männlichen Form gehalten sindverwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten, gelten sinngemäß auch in der weiblichen Formsoweit darin nicht anderes angeordnet ist, für alle Geschlechter gleichermaßen. Ungeachtet dessen haben die Organe des Landes personenbezogene Bezeichnungen unter Bedachtnahme auf die betroffenen Personen geschlechtergerecht bzw. geschlechtsneutral zu verwenden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 42/1995LGBl. Nr. 68/2025Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 68 aus 2025,

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