§ 7 Stmk. BSchG 1989

Stmk. BSchG 1989 - Steiermärkisches Baumschutzgesetz 1989

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Auf die Erlassung einer Verordnung im Sinne dieses Gesetzes sind die Bestimmungen der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, i.d.g.F., sowie das Statut der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130, i.d.g.F., sinngemäß anzuwenden.

In Kraft seit 01.04.1990 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 7 Stmk. BSchG 1989


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 7 Stmk. BSchG 1989 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 7 Stmk. BSchG 1989


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 7 Stmk. BSchG 1989


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 7 Stmk. BSchG 1989 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 6 Stmk. BSchG 1989
§ 7a Stmk. BSchG 1989