§ 119y Stmk. BauG

Stmk. BauG - Steiermärkisches Baugesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.04.2026
Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 20/2026Übergangsbestimmung zur Novelle Landesgesetzblatt Nr. 20 aus 2026,

In den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 20/2026 anhängigen Verfahren ist § 80b in der bis zum Inkrafttreten dieser Novelle geltenden Fassung anzuwenden.In den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle Landesgesetzblatt Nr. 20 aus 2026, anhängigen Verfahren ist Paragraph 80 b, in der bis zum Inkrafttreten dieser Novelle geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 28.02.2026 bis 31.12.9999
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