§ 18 StGschEG

StGschEG - Steiermärkisches Gewaltschutzeinrichtungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.05.2024

(1) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2018 treten die Überschrift zu § 14 und § 14 Abs. 2 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 10. Juli 2018, in Kraft.

(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 35/2020 tritt § 4 Abs. 4a mit 16. März 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Mai 2020 außer Kraft.

(3) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 113/2020 treten

1.

Abs. 2 mit 8. April 2020 in Kraft;

2.

§ 4 Abs. 4a mit 31. Oktober 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.

(4) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 117/2021 tritt Abs. 3 Z 2 mit 31. Dezember 2021 in Kraft.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018, LGBl. Nr. 35/2020, 113/2020, LGBl. Nr. 117/2021

In Kraft seit 17.12.2021 bis 30.12.2021
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