Ausbildung zu den Sozialbetreuungsberufen (StASBB) Fundstelle

StASBB - Ausbildung zu den Sozialbetreuungsberufen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. März 2009 über die Ausbildung zu den Sozialbetreuungsberufen (AusbildungsVO-StSBBG)

Stammfassung: LGBl. Nr. 31/2009

Änderung

LGBl. Nr. 77/2018 [CELEX-Nr.: 32005L0036]

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 6 Abs. 6, des § 10 Abs. 6, des § 12 Abs. 4 und des § 18 Abs. 2 des Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetzes, LGBl. Nr. 4/2008, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Teil
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Anwendungsbereich

§ 2

Leitung der Ausbildungseinrichtung

§ 3

Lehrkräfte

§ 4

Ausbildungszugang

§ 5

Ausschluss

§ 6

Lehrgänge, Kurse und Module

§ 7

Unterbrechung der Ausbildung

§ 8

TeilnehmerInnenzahl, Dauer der Unterrichtseinheiten

§ 9

Teilnahme an der Ausbildung, LehrerInnenkonferenz

§ 10

Leistungsbeurteilung und Qualitätssicherung

§ 11

Prüfungskommissionen

§ 12

Prüfungsprotokoll

2. Teil
Ausbildungs- und Prüfungsordnung

1. Abschnitt
HeimhelferIn

§ 13

Ausbildung

§ 14

Abschlussprüfung

2. Abschnitt
Fach-SozialbetreuerIn

§ 15

Ausbildung

§ 16

Fachprüfung

3. Abschnitt
Diplom-SozialbetreuerIn

§ 17

Ausbildung

§ 18

Diplomprüfung

3. Teil
Anrechnung von Ausbildungsteilen

§ 19

Anrechnung von Prüfungen und Praktika

3a. Teil
Ausgleichsmaßnahmen

§ 19a

Grundlage für die Ausgleichsmaßnahmen

§ 19b

Anpassungslehrgang

§ 19c

Eignungsprüfung

§ 19d

Bestätigung über Durchführung und Bewertung der Ausgleichsmaßnahmen

4. Teil
Schlussbestimmungen

§ 19e

EU-Recht

§ 20

Inkrafttreten

§ 20a

Inkrafttreten von Novellen

§ 21

Außerkrafttreten

Anlagen:

Anlage 1:

HeimhelferIn: Theoretische und praktische Ausbildung

Anlage 2:

Fach-SozialbetreuerIn: Theoretische und praktische Ausbildung

Anlage 3:

Diplom-SozialbetreuerIn: Theoretische und praktische Ausbildung

Anlage 4:

Muster für Zeugnis (§ 14 Abs. 6, § 16 Abs. 8, § 18 Abs. 8)

Anlage 5:

Muster für Bestätigung Anpassungslehrgang (§ 19d Abs. 1 Z 1)

Anlage 6:

Muster für Bestätigung Eignungsprüfung (§ 19d Abs. 1 Z 2)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 77/2018

In Kraft seit 04.10.2018 bis 31.12.9999
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