§ 19e StASBB EU-Recht

StASBB - Ausbildung zu den Sozialbetreuungsberufen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Durch diese Verordnung wird die Berufsanerkennungsrichtlinie, Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 132, umgesetzt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 77/2018

In Kraft seit 04.10.2018 bis 31.12.9999
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