§ 1 SRV

SRV - Verordnung Allgemeiner Rettungsdienst - SRV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Die Bestimmungen dieser Verordnung sind nur auf das Einsatzpersonal, die Krankentransportfahrzeuge und die Einsatzstellen und Einsatzleitstellen im Bereich des allgemeinen Hilfs- und Rettungsdienstes anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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