Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Für das von Einspeisern, einschließlich Kraftwerksparks, mit einer Anschlussleistung von mehr als fünf MW zu entrichtende Systemdienstleistungsentgelt werden folgende Entgelte in Cent bestimmt:
1.Ziffer einsBereich Österreich:0,0800/kWh;
2.Ziffer 2Bereich Tirol:0,0800/kWh;
3.Ziffer 3Bereich Vorarlberg:0,0800/kWh.
In Kraft seit 01.01.2026 bis 31.12.9999
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