§ 9 SNE-V 2018 Systemdienstleistungsentgelt

Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2026 bis 31.12.9999

Für das von Einspeisern, einschließlich Kraftwerksparks, mit einer Anschlussleistung von mehr als fünf MW zu entrichtende Systemdienstleistungsentgelt werden folgende Entgelte in Cent bestimmt:

  1. 1.Ziffer einsBereich Österreich:0,08400,0800/kWh;
  2. 2.Ziffer 2Bereich Tirol:0,08400,0800/kWh;
  3. 3.Ziffer 3Bereich Vorarlberg:0,08400,0800/kWh.

Stand vor dem 31.12.2025

In Kraft vom 01.01.2025 bis 31.12.2025

Für das von Einspeisern, einschließlich Kraftwerksparks, mit einer Anschlussleistung von mehr als fünf MW zu entrichtende Systemdienstleistungsentgelt werden folgende Entgelte in Cent bestimmt:

  1. 1.Ziffer einsBereich Österreich:0,08400,0800/kWh;
  2. 2.Ziffer 2Bereich Tirol:0,08400,0800/kWh;
  3. 3.Ziffer 3Bereich Vorarlberg:0,08400,0800/kWh.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten