§ 8 SchulDigiG Evaluierung

SchulDigiG - Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat gemeinsam mit dem Bundesminister für Finanzen den Einsatz digitaler Endgeräte und des IT-gestützten Unterrichts aufgrund dieses Bundesgesetzes bis spätestens Ende 2024 zu evaluieren.

In Kraft seit 08.01.2021 bis 31.12.9999
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